Unsere Tierarztpraxis verbindet allgemeine mit biologischer Tiermedizin und bietet somit einen ganzheitlichen Ansatz zum Wohl Ihres Tieres.
Als Inhaberin kümmere ich mich persönlich und vertrauensvoll um die Gesundheit Ihrer Haustiere.
Wir kontaktieren bei Bedarf spezialisierte Tierärzte, denn durch die Zusammenarbeit mit anderen Kollegen erhalten wir Unterstützung bei der Diagnosefindung und können umfassend beraten und behandeln.
Neben der allgemeinen Tiermedizin bieten wir zusätzliche Heil- und Behandlungsmethoden an. Dabei sind uns menschliche Zuwendung und liebevolle Betreuung durch das gesamte Team genauso wichtig.
Unsere Leistungen in der allgemeinen Tiermedizin bilden die Grundlage jeder Untersuchung. Die Leistungen in der allgemeinen Tiermedizin finden Sie hier.
Unterstützend zur allgemeinen Tiermedizin behandeln wir mit Verfahren aus der biologischen Tiermedizin wie: Homotoxikologie (Anwendung von Kombinationsarzneimitteln), Organotherapie (Behandlung durch Organextrakte) und Phytotherapie (Behandlung durch Pflanzen). Die biologische Tiermedizin kann bei einer Vielzahl von Erkrankungen zum Einsatz kommen, da je nach Indikation ein individueller Therapieplan erstellt wird. Die Leistungen in der biologischen Tiermedizin finden Sie hier.
Sie haben noch eine Frage oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon.
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Sprechstunden
Durch die Corona Pandemie gibt es z.Zt. keine freien Sprechstunden.
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Anschließend gilt wieder ganz normal: In der freien Sprechstunde werden keine Termine vergeben. Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung. Hausbesuche bei speziellen Anliegen nach Absprache möglich.
Mo & Do
Freie Sprechstunde
17:00 bis 18:30 Uhr
Di, Mi & Fr
Terminsprechstunde
08:00 bis 12:00 Uhr
Di & Fr
Terminsprechstunde
15:00 bis 18:00 Uhr
Notfalltermine nur nach telefonischer Anmeldung. Behandlungen sind direkt bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Notdienste
Im Notdienst erfahren Sie über unseren Anrufbeantworter die Nummer des diensthabenden Tierarztes.
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenverordnung vom 10.02.2020:
Im Notdienst d.h. im Zeitraum täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages sowie im Zeitraum von Freitag 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie im Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages sind für Leistungen, die im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, der zwei- bis vierfache Gebührensatz der GOT zu berechnen. Zusätzlich ist eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro netto zu entrichten.